Dr. Richard Friedrich
Herr Dr. Richard Friedrich studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Tübingen, Leipzig und Aix-en-Provence (Maîtrise en droit).
Er hat an der Universität in Tübingen zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema promoviert (Dr.iur.).
Seine berufliche Laufbahn begann Herr Dr. Friedrich im Jahre 2002 in der Sozietät aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern am Sitz der heutigen Kanzlei in Stuttgart. Er war Sozius in dieser Kanzlei seit 2009. Im Jahre 2013 hat Herr Rechtsanwalt Dr. Friedrich gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Kensbock die Sozietät Friedrich & Kensbock Rechtsanwälte gegründet.
Die fachlichen Schwerpunkte von Herrn Dr. Friedrich liegen in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts, dem Erwerb und Verkauf von Unternehmen, der Unternehmens- und Vermögensnachfolge, jeweils auch mit grenzüberschreitenden und internationalen Bezügen, sowie der Prozessführung in diesen Bereichen.
Er ist Mitglied in entsprechenden Arbeitsgemeinschaften, insbesondere der ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht und der ARGE Erbrecht im deutschen Anwaltverein sowie in entsprechenden Vereinigungen, unter anderem dem club d’affaires franco-allemand.
Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist Herr Dr. Friedrich Referent in den genannten Bereichen und hält Schulungen für Unternehmen und für wirtschaftliche Vereinigungen, teilweise gemeinsam mit Kollegen der WirtschaftsTreuhand GmbH.
Herr Dr. Richard Friedrich ist seit 2014 Mitglied des Beirats eines mittelständischen Unternehmens.
Kontaktdaten
Publikationsliste
Anlegerschutz in der GmbH & Co. KGaA,
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, Frankfurt/Main u.a., 2006.
Sanierung aus eigener Kraft, Neue Möglichkeiten im ESUG-Schutzschirmverfahren,
DIE NEWS 12/2012, 28 f.; gemeinsam mit Herrn Carsten Ernst.
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB),
GTÜ intern 3/2013, 23.
Wenn Zahlungsunfähigkeit droht – Rangrücktrittsvereinbarungen in der Beratungspraxis,
Die News 04/2016