Menu

Prozessführung

Wir entwickeln für unsere Mandanten Strategien, um Ansprüche erfolgreich gegenüber anderen Parteien durchzusetzen oder auch Ansprüche, die gegen den Mandanten gerichtet sind oder werden, abzuwehren.

Wir sind dabei grundsätzlich zunächst bestrebt, die Interessen im Rahmen sinnvoller Gespräche und Verhandlungen, auch im Rahmen einer Mediation, durchzusetzen.

Prozessvertretung und Schiedsverfahren begreifen wir jedoch letztendlich als notwendiges und zielführendes Mittel, um die Mandanteninteressen im Falle des erheblichen Stocken bzw. Scheiterns, durchzusetzen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Prozessführung sind wir in der Lage, Prozesssituationen und Erfolgsaussichten in Anbetracht aller bestehenden prozessualen Risiken mit hoher Genauigkeit einzuschätzen. Über die mit dem Handeln verbundenen Risiken (Prozess- und Kostenrisiken) des Verfahrens klären wir sie vorab umfassend auf.

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten und bei Schiedsverfahren in den von uns betreuten Rechtsgebieten des Gesellschaftsrechtes, des Erbrechts sowie des Handels- und Vertriebsrechts.

Dr. Richard Friedrich Dr. Karsten Kensbock Rouven Unmuth Dr. Janina Fellmeth




Darüber hinaus haben wir eine langjährige Expertise in der Durchsetzung von jeglichen Ansprüchen auf dem Gebiet des Zivilrechtes sowie in der Prozessführung vor den Finanzgerichten in Steuersachen. Die diesbezügliche Prozessführung stellt einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.

Selbstverständlich gehört nach einem gewonnenen Prozess auch zu unserer Tätigkeit, das erstrittene Urteil im Wege der Vollstreckung durchzusetzen.

Wir arbeiten zudem auch für andere Berater, wie beispielsweise Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Mandatsschutz ist für uns dabei selbstverständlich.

Dr. Karsten Kensbock Dr. Janina Fellmeth