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Internationale Rechtsverhältnisse

Die Kanzlei begleitet und berät ihre Mandanten bei einer Reihe von grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten. Unser Ziel ist es, die aus Sicht der Mandanten optimalen Regelungen zu verhandeln und durchzusetzen. Soweit bei internationalen Verträgen deutsches Recht nicht gewollt bzw. nicht durchgesetzt werden kann, verfügen wir im Hinblick auf die Vereinbarung des Schweizer Rechts über langjährige Erfahrungssätze und können den Bereich ggf. unter Beiziehung von Kooperationspartnern umfassend beraten. Dieser Bereich nimmt im Rahmen der optimalen Beratung sowie der Absicherung der Interessen der Mandanten eine immer größer werdende Rolle ein.

Im Schwerpunkt geht es dabei unter anderem um folgende Vorgänge:

  • Ausgestaltung der Handels- und Vertriebsverträge unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts und internationaler Handelsbräuche (INCOTERMS);
  • Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland;
  • Begleitung bei dem Erwerb bzw. der Umstrukturierung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen im Ausland. Diesbezüglich haben wir eine besondere Expertise im Bereich des deutsch-französischen Rechtsverkehrs;
  • Betreuung ausländischer Mandanten bei ihren Rechtsfragen und Aktivitäten in Deutschland.

Das Ziel besteht in der bestmöglichen Beratung unter Einbeziehung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Dr. Richard Friedrich