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Gesellschafts- und Umwandlungs­recht

Kernkompetenz unserer Wirtschaftsrechtskanzlei ist die klassische Beratung im Gesellschaftsrecht.

Die allgemeine Beratung im Gesellschaftsrecht erfasst dabei Gesellschaften aller Rechtsformen und inhaltlich dabei unter anderem:

  • Begleitung bei der Gründung von Unternehmen und bei der Wahl der richtigen Rechtsform;
  • Beratung der Gesellschafter und der Geschäftsführung im Hinblick auf bestehende Organisations- und Entscheidungsstrukturen;
  • Beratung der Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder von Unternehmen hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen. Hierzu gehört auch die Beratung unserer Mandanten im Bereich Compliance;
  • Änderungen der Gesellschaftsform bzw. der gesellschaftsrechtlichen Struktur: Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel;
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung von Gesellschaften sowie der Gesellschafter in der Auseinandersetzung mit (anderen) Gesellschaften und Gesellschaftern; erforderlichenfalls eine gerichtliche Durchsetzung der Interessen der Mandanten.

Ansatzpunkt unserer Beratung, auch bei Spezialproblemen im Gesellschaftsrecht, ist die Entwicklung zielgerichteter und pragmatischer Lösungen.

Wir verstehen uns als Entwickler einer ganzheitlichen rechtlichen Lösung; im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen werden angrenzende Rechtsgebiete wie z.B. das Steuerrecht, das Zivilrecht und das Erbrecht, oder auch das Immobilienrecht mit bearbeitet. Über ein Netzwerk können wir auch Beratungsleistungen auf internationaler Ebene anbieten.

Dr. Richard Friedrich Dr. Karsten Kensbock Rouven Unmuth Dr. Janina Fellmeth