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Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir begleiten und beraten unsere Mandanten beim Abschluss von Finanzierungs­verein­barungen mit Finanzinstituten aller Art sowie bei deren Überprüfung im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Beratungsschwerpunkte sind insbesondere:

  • Die Beratung bei der Verhandlung und dem Abschluss von Darlehensverträgen und anderer Finanzierungs­möglich­keiten;
  • Der ordnungsgemäßen Beratung und Aufklärung beim Abschluss von Finanzanlagen (z.B. Abschluss von Swapverträgen);
  • Betreuung bei diesbezüglichen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Zweiter Schwerpunkt ist die Beratung und Begleitung sowohl von Fondsgesellschaften als auch von Anlegern, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Wahl der richtigen Fondskonstruktion und der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung des Fonds;
  • Der rechtlichen Beratung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Fondsbeteiligungen sowie begleitender Vereinbarungen;
  • Die rechtliche und tatsächliche Organisation der Fondsgesellschaft auch im Hinblick auf eine treuhänderische Verwaltung der Fondsanteile;
  • Bei diesbezüglichen rechtlichen Auseinandersetzungen auch im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen und bei Abfindungsstreitigkeiten.

Die Beratung der Anleger und Emittenten erfolgt dabei sowohl hinsichtlich der Vorschriften aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht als auch unter Einbeziehung des notwendigen Know-Hows aus der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Dadurch gewährleisten wir eine ganzheitliche rechtliche Beratung.

Über unser Netzwerk mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern können wir auch eine Lösung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten anbieten.

Dr. Richard Friedrich Dr. Karsten Kensbock Rouven Unmuth